Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der beim Bundeskartellamt angemeldeten Zusammenschlüsse von Unternehmen ist stark zurückgegangen. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung ( 16/13500) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes für die Jahre 2007 und 2008 hervorgeht, wurden 2007 noch 2.242 Zusammenschlüsse angemeldet. 2008 seien es nur noch 1.675 und damit so wenig wie im Jahr 2005 gewesen, heißt es in dem Bericht.
In den Jahren 2007 und 2008 erließ das Bundeskartellamt demnach 44 förmliche Verfügungen im Hauptprüfverfahren. Davon gab es in 21 Fällen eine Freigabe und in 12 Fällen eine Freigabe mit Nebenbestimmungen. 11 Verfahren wurden durch eine Untersagung abgeschlossen. Seit Beginn der Fusionskontrolltätigkeit im Jahre 1973 seien insgesamt 175 Unternehmenszusammenschlüsse untersagt worden. Die vereinnahmten Bußgelder des Kartellamtes betrugen 2007 114 Millionen Euro und stiegen 2008 auf 315 Millionen Euro. Verhängt wurden 2007 sogar Bußgelder in Höhe von 434,8 Millionen Euro und 2008 in Höhe von 313,7 Millionen Euro.
Das Kartellamt beschäftigt sich zum Teil sehr kritisch mit dem Wettbewerb in einigen Branchen. So heißt es zum Post-Bereich, die Marktöffnung sei nach dem Wegfall der Exklusivlizenz durch den Mindestlohn im Bereich Briefdienstleistungen konterkariert worden. Den Wettbewerbern sei damit angesichts der Personalintensität der entscheidende Wettbewerbsparameter genommen worden. Zur Energieversorgung heißt es, eine durchgreifende Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Strom und Gas stehe weiter aus. Daher habe das Bundeskartellamt seinen Weg, die strukturellen Hindernisse für mehr Wettbewerb mit den Mitteln der Zusammenschlusskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und dem Kartellverbot abzutragen, forciert und seine Linie dabei teilweise noch verschärft. So sei die Untersagungslinie bei der Beteiligung an Stadtwerken weiter verschärft worden.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme unter anderem, bei der Post habe sich die bislang positive Entwicklung der wettbewerbsrechtlichen Strukturen nicht fortgesetzt. Die Marktentwicklung sei aber vor allem durch die Auswirkungen der rezessiven gesamtwirtschaftlichen Lage gebremst worden. Positiv beurteilt die Regierung die harte Linie des Kartellamtes bei der Beteiligung von Energieversorgern an Stadtwerken. "Der stetige Erwerb von Beteiligungen an Stadtwerken schottet die Märkte ab und droht den Wettbewerb weiter auszuschalten", heißt es in der Stellungnahme.
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