Berlin: (hib/MIK) Die Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und den Bußgeldbescheiden sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13521). Den Liberalen zufolge hat eine Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft ergeben, dass etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft seien. In fünf Prozent der Fälle seien die Mängel so groß gewesen, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Lediglich 15 Prozent aller Bescheide seien ohne jeden Mangel gewesen. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie sie die Studie und deren Ergebnisse bewertet und welche Maßnahmen sie ergreifen will, um die Mängelwahrscheinlichkeit bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu verringern. Außerdem interessiert die Abgeordneten, wie hoch seit 2005 die jährlichen Einnahmen durch Bußgelder wegen Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen gewesen seien und ob die Bundesregierung es für sinnvoll erachtet, die Toleranzgrenze bei Geschwindigkeitsmessungen von derzeit drei Stundenkilometer zu erhöhen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein