Berlin: (hib/BOB/AS) Die FDP-Fraktion möchte sichergestellt wissen, dass ein Rahmenbeschluss des Europäischen Union, der den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern bekämpfen soll, nur dann in die Kompetenz der EU fällt, wenn er Verbindungen zur organisierten Kriminalität aufweist. Ansonsten müssten die EU-Mitgliedstaaten diesen Bereich selber regeln, fordern die Liberalen in einem Antrag ( 16/13704). Weiter fordert die FDP-Fraktion, die Bundesregierung solle bei den weiteren Verhandlungen darauf hinwirken, dass die Vorschriften des Rahmenbeschlusses so ausgestaltet würden, dass die im deutschen Recht vorgenommene Harmonisierung des Sexualstrafrechts beibehalten wird. Die gelte besonders für die Altersgrenzen für Täter und Opfer. "Hoch umstrittene" Fragen, ob verdeckte Ermittlungsmaßnahmen eingesetzt und Internetseiten gesperrt werden könnten, seien nicht durch den Beschluss der EU, sondern durch die Parlamente der Mitgliedstaaten zu entscheiden. Die Regierung dürfe dem Beschluss "auf keinen Fall" zustimmen, bevor nicht der neue Bundestag am 27. September gewählt und ihm Gelegenheit zur Prüfung des Textes gegeben worden sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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