Berlin: (hib/BOB/SKE) Eine Expertenkommission bei Bundesjustizministerium untersucht, ob und unter welchen Umständen unter anderem auch gerichtinterne Mediation sinnvoll ist. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13541) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13317) mit. Weiter führt die Regierung aus, Ende Mai vorigen Jahres hätten Europaparlament und Rat die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen erlassen. Die Regierung nehme die Umsetzung der Richtlinie zum Anlass zu prüfen, ob und welche gesetzlichen Regelungen der Mediation "sinnvoll und erforderlich" sind. Zu diesem Zweck hat die genannte Expertenkommission neben der gerichtsinternen Mediation auch die außergerichtliche und die gerichtsnahe Mediation umfassend zu beleuchten. Vorrangiges gesetzgeberisches Ziel sollte dabei die Förderung der außergerichtlichen Medation sein. Geprüft werde aber auch, ob und inwieweit die gerichtsinterne Mediation einer gesetzlichen Regelung bedarf, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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