Berlin: (hib/AS) Über die Vorgaben für die Berechnung von Fluglärm gibt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/13711) Auskunft. Darin erläutert sie, welche akustischen und flugbetrieblichen Daten dabei herangezogen und wie die Messergebnisse ermittelt und ausgewertet werden. Die Fraktion Die Linke hatte sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/13338) danach erkundigt, wie die durch zwei Gesetze ermittelten Lärmwerte zustande kommen, da diese Grundlage für Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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