Berlin: (hib/BOB/MIK) Die Linke möchte das Grundgesetz ändern, um dem Sozialstaatsgebot größere Geltung einzuräumen. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/13791) wollen die Abgeordneten vor allem Artikel 3 des Grundgesetzes ("Gleichheit vor dem Gesetz") ändern. So soll ein neuer Artikel 3a Platz finden. In ihm soll nach dem Willen der Linksfraktion stehen: "Im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftsleben steht das Wohl der Menschen." Und weiter heißt es: "Jeder Mensch hat das Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit." In Artikel 3b soll festgeschrieben werden: "Jeder Mensch hat das Recht auf eine bedarfsorientierte soziale Sicherung." Weiter ist in Artikel 3c zu lesen: "Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und das Recht auf Versorgung mit Wasser und Energie." Und in Artikel 3d soll nach dem Willen der Linksfraktion zu lesen sein: Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Gesundheit und auf Inanspruchnahme der Leistungen der gesundheitlichen Infrastruktur."
Die Abgeordneten begründen ihre Forderung damit, dass soziale Grundrechte eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben in einer sozial gerechten Gesellschaft seien. Der Schutz der Menschenwürde und das elementare, unabänderliche Sozialstaatsprinzip legten die Sozialpflichtigkeit des Staates fest. Er sei verpflichtet, sich für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten 1948/49 auf die konkrete Regelung einzelner sozialer Grundrechte verzichtetet. Das Grundgesetz sollte als Provisorium lediglich für eine Übergangszeit gelten. Nach Ansicht der Linksfraktion hat die bislang nicht erfolgte verfassungsrechtliche Konkretisierung des Sozialstaatsgebots zu Unsicherheiten geführt. So sei unklar, welche sozialen Grundrechte Anerkennung fänden, wie weit sie als Leistungsrecht auszugestalten seien und wie sie durchgesetzt werden sollten. Die unzureichende Inhaltsbestimmung des Sozialstaatsgebots mindere seine verfassungsrechtliche Durchsetzungskraft. Sozialabbau und die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums zu Ungunsten sozial Schwacher haben nach Auffassung der Linksfraktion das Sozialstaatsgebot nicht behindern können.
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