Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Bundesregierung will die bestehenden Verordnungen über Beschränkungen beim Baden und Schwimmen in Bundeswasserstraßen nicht aufheben. "Die Verordnungen dienen dem Schutz der Badenden beziehungsweise Schwimmenden sowie der Schifffahrt", heißt es in der Antwort der Regierung ( 16/13822) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13720). Badende oder Schwimmer könnten einen Schiffsführer zu einem plötzlichen Ausweichmanöver oder zu Kursänderungen zwingen, was die Sicherheit des Schiffsverkehrs gefährden könnte. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es fünf unterschiedliche Verordnungen zum Baden und Schwimmen in Bundeswasserstraßen. In der nächsten Legislaturperiode sollen diese Verordnungen vereinheitlicht und überarbeitet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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