Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im vergangenen Jahr nach jahrelanger Zunahme erstmals wieder gesunken. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes ( 16/13740) hervor. Danach sei die Zahl der Organspender nach ihrem Tod seit 1998 von 1.111 auf 1.313 im Jahr 2007 gestiegen. Im letzten Jahr sei sie auf 1.198 zurückgegangen. Insgesamt sei seit Verabschiedung des Transplantationsgesetzes nur bei älteren Organspendern ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen gewesen. So habe sich die Zahl der über 64 Jahre alten Organspender von 135 im Jahr 1998 auf 352 im Jahr 2007 erhöht. "Das erhöhte Spenderalter führt unter anderem dazu, dass die Qualität der Spenderorgane abnimmt, was sich in aufwändigeren Verfahren zur Prüfung der Organqualität und in einem verkürzten Transplantatüberleben niederschlagen kann", heißt es in der Unterrichtung. Der Grund für das steigende Alter der Organspender liege nicht nur im demographischen Wandel begründet, sondern auch im medizinischen Fortschritt, der die Nutzung von Organen älterer Spender erst möglich mache.
Die Zahl der gespendeten Organe sei zwischen 1998 und 2007 von 3.331 auf 4.140 gestiegen, was einem Zuwachs von 24 Prozent entspreche. 84 Prozent aller Spender seien mehrere Organe entnommen worden. Am häufigsten wurden 2007 mit 2.320 Fällen Nieren und mit 1.042 Fällen Lebern gespendet. Es folgen Herzen (377) und Lungen (264). Selten gab es Spenden von Bauchspeicheldrüsen (131 Fälle) und Dünndarm (6 Fälle). Ende Dezember hätten in Deutschland 11.827 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation gestanden, davon mit 8.207 die meisten für Nierentransplantationen. Es folgten Lebertransplantationen (1.940), Herz (839) und Lunge (594). Die Wartelisten seien aber nur ein grober Indikator für den tatsächlichen Organbedarf, heißt es einschränkend.
In der Bevölkerung seien Ängste im Hinblick auf die Organspende weit verbreitet, heißt es in dem Bericht weiter. Es würden auch Akzeptanzprobleme im Hinblick auf das Hirntodkonzept bestehen, heißt es in dem Bericht. Nach dem Transplantationsgesetz ist die Entnahme von Organen unzulässig, "wenn nicht vor der Entnahme bei der Organspenderin oder dem Organspender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (kurz: Hirntod) nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist. Der Hirntod ist somit eine notwendige Bedingung für die Organentnahme", heißt es in der Unterrichtung.
Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, werden Organspender nur von einem Teil der bundesweit 1.336 Krankenhäuser mit Intensivstationen gemeldet, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung hirntoter Patienten, die als Spender in Betracht kommen, besteht. Nur 612 Krankenhäuser (46 Prozent) hätten mindestens einen Patienten zur Organspende gemeldet. Krankenhäuser könnten sich der Meldepflicht dadurch entziehen, indem sie keine Hirntoddiagnostik durchführen. Daher schlage die deutsche Stiftung Organtransplantation vor, die Krankenhäuser zu verpflichten, bei einem entsprechenden Krankheitsverlauf (Ausfall Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) eine Hirntoddiagnostik vorzunehmen.
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