Berlin: (hib/FRA/HAU) Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bietet einen "beinahe 100-prozentigen Schutz" vor den gefährlichsten Typen des Humanen Papilloma-Virus (HPV). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/13832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13737) hervor. Die Regierung schreibt, die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs sei eine "prophylaktische Maßnahme", die "somit vor Infektion erfolgen sollte". Ihre Wirksamkeit nähme nachweislich bei Personen ab, die bereits mit dem überwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragenen Virus infiziert sind. Laut Regierung wurde beobachtet, dass sich bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach der Impfung unterschiedliche Nebenwirkungen besonders häuften. Allerdings sei das Erforschen der Impfreaktionen bis jetzt dadurch erschwert worden, dass es für bestimmte Symptome und Diagnosen mehrere zulässige Begriffe gäbe. Diese müssten noch vereinheitlicht werden, damit die Forschungsergebnisse international vergleichbar seien.
Befragt nach früheren Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko), die später ganz oder teilweise zurückgezogen wurden, nennt die Regierung Pocken, Pertussis und Tuberkulose. Im Falle dieser Krankheiten sei entweder das Infektionsrisiko nur noch sehr gering gewesen, oder es seien "besser verträgliche" Impfstoffe entwickelt worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass zwischen der Zulassung des HPV-Impfstoffs und der allgemeinen Impfempfehlung durch die Stiko nur wenige Monate vergangen seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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