Berlin: (hib/STO/CHE) Der Bundestag hat in der ablaufenden Legislaturperiode mehr als 600 Gesetze beschlossen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/13825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13719) hervor. Danach verabschiedete das Parlament in der 16. Wahlperiode bis zum Stichtag 7. Juli 2009 insgesamt 608 Gesetze. Im gleichen Zeitraum seien 1.638 Rechtsverordnungen erlassen worden. Aufgehoben beziehungsweise außer Kraft gesetzt wurden den Angaben zufolge bis zum Stichtag 449 Gesetze und 1.059 Rechtsverordnungen.
Wie die Bundesregierung weiter berichtet, umfasste das aktuelle Bundesrecht zum Stichtag 7. Juli 1.729 Gesetze mit 45.801 Einzelnormen sowie 2.656 Rechtsverordnungen mit 37.364 Einzelnormen. Zum Ende der 15. Wahlperiode am 18. Oktober 2005 waren es laut Antwort noch 2.032 Gesetze mit 46.953 Einzelnormen und 3.209 Rechtsverordnungen mit 39.924 Einzelnormen. Innerhalb der 16. Legislaturperiode sei der Bestand des Bundesrechts trotz neuer Rechtsetzung um 16 Prozent gesunken, fügte die Bundesregierung hinzu und begrüßte ”diesen Fortschritt bei der Rechtsbereinigung“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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