Da die Finanzhilfen bereits beim Abschluss von Verträgen mit Auftragnehmern und somit in der Regel vor dem Mittelabschluss beim Bund nachgefragt würden, dürfte der bislang erzielte Konjunktureffekt zwar mehr als rund 95 Millionen Euro betragen, heißt es weiter. Dennoch hat der BRH Zweifel, ob der für das Jahr 2009 vom Gesetzgeber vorgegebene Konjunkturimpuls gesetzt werden kann. Denn das mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz eingesetzte Instrument der Finanzhilfe stehe möglicherweise einer zeitnahen konjunkturellen Impulsgebung tendenziell entgegen: Der mit der Etablierung einer neuen Finanzhilfe unvermeidbar verbundene ”timelag“ zwischen dem politischen Beschluss, der Schaffung notwendiger Verfahrensregelungen und dem ”Ankommen“ der Hilfen vor Ort könne eine konjunkturpolitisch gewünschte antizyklische Wirkung dämpfen, so der BRH.
Bund und Länder seien insofern besonders gefordert gewesen, die Voraussetzungen für die konjunkturelle Wirksamkeit der Maßnahmen zu schaffen. Der mit der neuen Finanzhilfe unvermeidbare zeitliche Vorlauf bis zur Verausgabung der Mittel sei auf ein Minimum zu begrenzen, heißt es in dem Bericht. Trotz erkennbarer Anstrengungen aller beteiligten Ebenen hätten die Länder jedoch bisher ”ihre“ Finanzhilfen nur im geringen Umfang abgerufen können. Die Höhe der abgerufenen Mittel von 95 Millionen Euro lasse Zweifel zu, ob bis zum Jahresende mindestens die Hälfte der Finanzhilfen verausgabt und konjunkturell nachtragwirksam würden, schreibt der BRH.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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