Berlin: (hib/HLE/HAU) Das
Bundesfinanzministerium ist über die Sonderzahlung in
Höhe von 500.000 Euro an den Vorstandsvorsitzenden der Hypo
Real Estate (HRE), Axel Wieandt, nicht informiert worden. Dies
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/13992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/13913) mit. Der Aufsichtsratsvorsitzende der
HRE, Michael Endres, habe im Vorfeld der Beschlussfassung über
die Sonderzahlung den Leiter des Referats HRE-Beteiligung bei der
Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) über entsprechende
Überlegungen informiert. Die FMSA habe den neuen Dienstvertrag
für Wieandt, der zum 1. April 2009 in Kraft getreten sei, zur
Kenntnis genommen. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die FMSA
seinerzeit keine Rechtsgrundlage gehabt habe, der zufolge sie auf
die Vergütung der HRE-Vorstände hätte Einfluss
nehmen können. Eine Rekapitalisierung sei zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Sonderzahlung durch den Aufsichtsrat
noch nicht erfolgt. ”Die FMSA kann nur bei
Rekapitalisierungen sowie Risikoübernahmen Einfluss auf das
Vergütungssystem eines Antragstellers nehmen“, schreibt
die Regierung. Der Grund für die Sonderzahlung bestand nach
Angaben der Regierung darin, dass Wieandt einen Ausgleich für
den Verzicht auf unverfallbare Pensionsansprüche erhalten
sollte. Wieandt habe auf diese Ansprüche verzichtet, als sein
Vertrag an die Anforderungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
angepasst wurde. ”Als Anerkennung für diesen Verzicht
und als Ausgleich für weitere Verschlechterungen von
Vertragskonditionen wurde Herrn Dr. Wieandt vom Aufsichtsrat eine
Einmalzahlung von 5 00.000 Euro gewährt“, schreibt die
Regierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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