Unklarheiten, wie sie bei der namentlichen Abstimmung über das Haushaltsbegleitgesetz am 19. Mai im Deutschen Bundestag aufgetreten sind, sollen wie bisher durch offizielle Erklärungen von betroffenen Abgeordneten ausgeräumt werden. Diese Auffassung wurde im Ältestenrat des Bundestages in seiner heutigen Sitzung wie auch bereits am Dienstag in der Sitzung des Präsidiums einmütig vertreten. Die entsprechenden Erklärungen sollen in den Anhang des nächsten Protokolls aufgenommen werden. Es handelt sich jeweils um Fälle als abgegeben registrierter Stimmkarten trotz Abwesenheit oder nicht registrierter Stimmkarten trotz Anwesenheit und Teilnahme an der Abstimmung. Eine Wiederholung der Abstimmung, wie sie in der Öffentlichkeit vereinzelt gefordert wurde, ist aus parlamentsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, da ein in dritter Beratung gefasster Beschluss des Plenums nicht wieder aufgegriffen werden kann.