Seit den Wahlen zum 11. Deutschen Bundestag erfolgt die
Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer - Verfahren.
Weil es für die Bundestagwahlen keine Bedeutung mehr hat, wird
es hier nicht weiter erläutert.
Das d'Hondt-Verfahren wird immer noch bei einigen Landtagswahlen verwendet.