Föderalismuskommission
2003 und 2007 haben Bundestag und
Bundesrat Föderalismuskommissionen eingesetzt, in denen
jeweils 16 Mitglieder der beiden Organe stimmberechtigt waren bzw.
sind. Die Föderalismuskommission I setzte sich mit
Möglichkeiten auseinander, die bundesstaatliche Ordnung zu
modernisieren. Sie konnte sich nicht auf gemeinsame Vorschläge
verständigen, doch dienten ihre Vorarbeiten als Grundlage
für die Föderalismusreform der Großen Koalition,
die im September 2006 in Kraft trat. Die
Föderalismuskommission II erarbeitet seit März 2007
Vorschläge zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen.