Als Fraktion wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten
bezeichnet, die gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament
durchzusetzen versuchen. Um eine Fraktion bilden zu können,
müssen sich mindestens fünf Prozent der Volkvertreter
zusammenschließen. Zudem müssen sie derselben Partei
oder solchen Parteien angehören, die aufgrund
gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander in
Wettbewerb stehen.
Die Stärke der Fraktionen ist entscheidend bei der Besetzung
von Ämtern und Ausschüssen. Im 16. Deutschen Bundestag
gibt es fünf Fraktionen und zwei fraktionslose
Abgeordnete.