Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgte die Sitzverteilung von Bundestagsmandaten bei den Wahlen von 1987 bis 2005. Entwickelt von dem englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer werden dabei in zwei Schritten Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umgerechnet. Der Anteil der Stimmen für eine Partei an der Gesamtstimmenzahl entspricht dem Anteil der Sitze von der Gesamtsitzzahl im Bundestag. Der Bundestag beschloss am 24. Januar 2008, das Verfahren ab der 17. Bundestagswahl (voraussichtlich 2009) durch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zu ersetzen.