Kanzlerwahl
Das Grundgesetz verlangt eine stabile
Demokratie. Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig
ergeben. Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der
Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache Mehrheit
(der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern eine
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler ist nur dann
gewählt, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten
in geheimer Wahl hinter ihm stehen.