Listenkandidaten sind die Wahlbewerber,
die auf der Landesliste einer Partei aufgeführt sind.
Abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen und abhängig von
der Zahl der direkt errungenen Mandate wird nach
dem Hare-Niemeyer-Verfahren errechnet, wieviele der
Listenkandidaten einer Partei in den Bundestag einziehen
(Sitzverteilung).
Dabei werden zunächst die Listenkandidaten zu Abgeordneten,
die in der Liste weiter oben stehen.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt
werden.