Heute sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass alle Landeslisten einer Partei bei der Sitzverteilung als verbunden anzusehen sind, wenn nichts anderes erklärt worden ist.
Verbundene Listen werden bei der Sitzverteilung gegenüber den anderen wie eine Liste behandelt. Die auf diese "verbundene" Liste entfallenden Sitze werden auf die einzelnen Landeslisten ebenfalls nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren weiterverteilt.