Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.
Im 16. Deutschen Bundestag gibt es zur Zeit 14 Überhangmandate, davon bei der SPD neun und bei der CDU/CSU fünf.
Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.