Die Parlamentsdokumentation wertet die
öffentlich zugänglichen Materialien des Deutschen
Bundestages und des Bundesrates (Plenardebatten, Gesetze,
Anträge, Anfragen, Berichte) nach formalen und inhaltlichen
Kriterien aus. Die Etappen des Beratungsprozesses einer
parlamentarischen Vorlage werden dabei zu "Vorgängen"
zusammengefügt.