Wer einen deutschen Pass beantragt und dabei falsche Angaben macht, soll in Zukunft härter bestraft werden können. Das sieht das "Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" ( 16/10528) vor, das der Bundestag am 13. November mit den Stimmen von CSU/CSU und SPD beschloss.
Wenn jemand die deutsche Staatsangehörigkeit nur wegen bewusst falscher Angaben erhalten hat, soll ihm der Pass bis zu fünf Jahre nach der Einbürgerung wieder abgenommen werden können. Außerdem drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Ob Ehepartner und Kinder dann auch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, soll im Einzelfall entschieden werden.
"Wer den Staat und damit unsere Rechtsordnung wissentlich täuscht, verdient nicht noch als Belohnung die deutsche Staatsbürgerschaft", sagte Günter Baumann (CDU/ CSU) in der zu Protokoll gegebenen Debatte. Wenn jedoch ein Kind eingebürgert wurde, weil Vater oder Mutter die Behörden täuschten, müssten "die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen", hob Rüdiger Veit (SPD) hervor. Das langfristige Ziel der Sozialdemokraten sei darüber hinaus die "doppelte Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder".
Die kurze Verjährungsfrist für Pass-Erschleicher kritisierte Hartfrid Wolff (FDP): Damit werde eine "verlockende Ziellinie in Aussicht gestellt, die Betrügern oder Bestechern Erfolg garantiert." Sevim Dagdelen (Die Linke) fand im Gegenteil, dass "die geltende Rechtslage und Einbürgerungspraxis" zu hohe Hürden stellten und zu einem Rückgang der Einbürgerungszahlen führten. Als "restriktiv" lehnte Josef Philip Winkler (Grüne) die strafrechtliche Sanktionierung unrichtiger Angaben ab und forderte ein liberaleres Staatsangehörigkeitsrecht.