Die Finanzierung von Frauenhäusern könnte durch bundeseinheitliche Standards und sachgerechte Pauschalen wesentlich verbessert werden. Darin waren sich die meisten Sachverständigen während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 12. November einig. Oft würden Häuser, in denen Frauen mit ihren Kindern Zuflucht vor gewalttätigen Partnern finden können, aus mehreren Töpfen finanziert, so die Sachverständigen. In vielen Bundesländern würden die Kosten für mittellose Frauen über das Arbeitslosengeld II erstattet. Beide Tatsachen erschwerten die Finanzierung erheblich.
"Die individuelle Leistungsabrechnung über das Sozialgesetzbuch II deckt nicht alle Kosten ab", sagte Nicola Leiska-Stephan vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Beratungsangebote würden dadurch beispielsweise nicht finanziert. "Die Konsequenz ist, dass die Häuser entweder ein Minus machen oder hilfsbedürftige Frauen ablehnen", so Leiska-Stephan.
Auch Susanne Köhler vom Deutschen Juristinnenbund sah Handlungsbedarf. Eine bundeseinheitliche Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und somit rechtlich möglich. Derzeit sei die "bundesweite Funktionsfähigkeit der Häuser nicht sichergestellt", sagte Köhler.
Dagmar Hebmüller von der Bundesagentur für Arbeit hob die besondere Situation von Studentinnen, Auszubildenden, Migrantinnen und Asylbewerberinnen hervor. Diese Gruppen seien laut Gesetz nicht in jedem Fall berechtigt, die staatliche Hilfe zu beantragen - trotz fehlenden Einkommens. Dadurch bliebe ihnen nichts anderes übrig, als sich zu verschulden, um ihren Aufenthalt zu finanzieren.