Arbeitgeber müssen künftig jeden neu eingestellten Arbeitnehmer bereits am ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung anmelden. Diese Sofortmeldepflicht ist im Zweiten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( 16/10488) enthalten, das der Bundestag am 13. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion angenommen hat. Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens aber sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn abgegeben werden. Die Meldepflicht bleibt auf jene Branchen beschränkt, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarzarbeit besteht.
Außerdem wird die Pflicht der Arbeitnehmer, Personaldokumente mitzuführen, ausgeweitet. Die Koalitionsfraktionen verteidigten diesen Vorschlag damit, dass der bisherige Sozialversicherungsausweis zur Identifikation von Personen nicht ausreiche, da er nicht fälschungssicher sei und auch keine Auskunft über den Aufenthaltstitel der jeweiligen Person gebe.
Abgelehnt wurde ein Antrag ( 16/9594) der Linksfraktion, in dem diese sich für eine effektivere Bekämpfung von Verstößen gegen den Mindestlohn im Baugewerbe stark gemacht hatte. Die Abgeordneten hatten darin verlangt, die Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) "erheblich zu verbessern".