Künftig sollen Wertguthaben, die Arbeitnehmer in einem Langzeitarbeits-konto ansparen, bereits gegen Insolvenz geschützt sein, wenn diese die Höhe des einfachen monatlichen Bezugsrahmens erreicht haben. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ( 16/10289) wurde damit in einem entscheidenden Punkt verändert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, diesen Insolvenzschutz erst ab der dreifachen Höhe des monatlichen Bezugsrahmens gelten zu lassen. Gestrichen wurde darüber hinaus die Regelung, wonach der Schutz erst gilt, wenn der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt. Einen solchen Ausgleichszeitraum hält dasGesetz nun für entbehrlich.
Zwar unterstützten die Oppositionsfraktionen diese Verbesserungen, sie gingen ihnen jedoch nicht weit genug. Deshalb beschloss der Bundestag das Gesetz am 13. November schließlich mit den Stimmen der Koalition, bei Enthaltung von FDP und Linken und Ablehnung durch die Grünen.
In Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen und für spätere Freistellungen verwenden. So können zum Beispiel Wertguthaben auf die Rentenversicherung Bund übertragen werden, um früher in die normale Altersrente gehen zu können. Das Gesetz verbessert den Schutz solcher Guthaben im Falle einer Insolvenz des Arbeitsgebers erheblich.