Menschen mit Behinderungen sollen stärker als bisher ihren Lebensunterhalt außerhalb spezieller Behindertenwerkstätten verdienen können. Dafür sprach sich der Bundestag in seiner Sitzung am 13. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken, bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen der Grünen aus: Das Plenum stimmte einem zuvor geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10487) zur Einführung unterstützter Beschäftigung zu.
"Unterstützte Beschäftigung ist Ausdruck einer modernen Behindertenpolitik: Behinderte sollen nach Möglichkeit und unter Beachtung ihres Wunsch- und Wahlrechts in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft integriert werden", begründet die Regierung ihre Initiative. Um das zu erreichen, ist die Einführung und finanzielle Förderung einer zweijährigen betrieblichen Qualifizierungsphase geplant. Diese Phase kann aber um ein Jahr verlängert werden, wenn dies aufgrund der Schwere der Behinderung nötig sein sollte. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Schulabgänger aus Förderschulen, für die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Betracht kommt.