Nahezu reibungslos hat der Bundestag in der vergangenen Woche den Anti-Terror-Kampf der Bundeswehr unter dem Mandat Operation "Enduring Freedom" (OEF) ein weiteres Mal verlängert. Das ist beachtlich, bedenkt man, dass Kanzler Gerhard Schröder einst wegen dieser Operation die Vertrauensfrage mit nur zwei Stimmen Mehrheit überstand. Jetzt war es eine Drei-Viertel-Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und FDP.
Doch lange wird die rechtliche Konstruktion, auf der dieser Einsatz beruht, nicht mehr tragfähig sein. Sie beruht auf der UN-Resolution, die nach den schrecklichen Terrorangriffen auf Amerika vom 11. September 2001 gefasst wurde. Die Bedrohung durch den grenzüberschreitenden islamistischen Terrorismus ist nicht vorüber - im Gegenteil, wie die glücklicherweise fehlgeschlagenen Anschläge zeigen, die in Deutschland geplant wurden.
Doch der Einsatz militärischer Mittel (nicht nur Deutschlands) muss allmählich auf eine Basis konkreter Aufgaben mit definiertem Einsatzgebiet und eigenem UN-Mandat überführt werden. Die Eingrenzung des deutschen OEF-Mandats auf den Marineeinsatz am Horn von Afrika ist ein Schritt dahin, die UN-Resolution gegen Piraterie vom Sommer dieses Jahres ein anderer, die geplante EU-Mission ein dritter.
Aber die Politik muss sich auch dazu durchringen, den Soldaten ein brauchbares Mandat mitzugeben, das einen wirkungsvollen Einsatz erlaubt. Ohne diesen Schritt gehen die anderen drei zu kurz.