Die Bundesregierung plant das Ende der Nachtspeicherheizungen. Das in der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes ( 16/10290) vorgesehene Verbot soll dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 10. November geladenen Experten bewerteten das Ansinnen unterschiedlich. Während unter anderem der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und Thomas Penningh vom Verband Privater Bauherren den Entwurf begrüßten, kritisierte Professor Joachim Weimann aus Magdeburg die Vorlage als "Bärendienst für den Klimaschutz".
Weimann sagte, das vorgesehene Verbot von Nachtspeicheröfen dürfe nicht isoliert von klimapolitischen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Angesichts des Emissionshandels würden die durch das Verbot freiwerdenden CO2-Emmissionsrechte veräußert, so dass an anderer Stelle mehr CO2 emittiert werden könne. Es komme also nicht zu einer echten Einsparung, sondern lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen.
Diskutiert wurde auch das so genannte Wärme-Contracting. Das Contracting, bei dem ein Unternehmen Energiesparmaßnahmen in Gebäuden, wie etwa den Einbau moderner energiesparender Heizungen, vornimmt, und Energie zu einem Festpreis liefert, hat aus Sicht von Bernd Eikmeier vom Bremer Energie Institut "erhebliches Potenzial". Angesichts von derzeitigen Rechtsunsicherheiten seien jedoch zu dessen Ausschöpfung neue gesetzliche Regelungen nötig. Auch Martin Hack vom Verband für Wärmelieferung sieht derzeit "mietrechtliche Probleme bei Altverträgen". Dennoch biete das Contracting "Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz bei der Wärmeversorgung". Schließlich optimiere der Contractor aus eigenem Interesse fortlaufend die Energieanlagen, da er so weniger Energie einkaufen müsse und somit seinen Gewinn vergrößern könne.