Sie werden bei der Umweltüberwachung gebraucht, bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen, aber auch im Bereich der Not- und Rettungsdienste: Digitale Geodaten sind wichtig für die Analyse, Vorhersage und Bewertung von allen Sachverhalten, die einen Raumbezug haben. Der Bundestag hat am 13. November mit den Stimmen der Koalitionen einen Gesetzentwurf ( 16/10530) verabschiedet, der den Zugang zu digitalen Geodaten vereinfachen soll. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Die FDP enthielt sich der Stimme und brachte gleichzeitig einen Entschließungsantrag ein. Darin forderte sie, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und bis Juni 2009 einen neuen Entwurf zu erarbeiten, in dem vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berücksichtigt werde. Das jetzt verabschiedete Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) sieht vor, dass in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Verwaltung sowie die Wirtschaft via Internet Zugriff auf Geo- und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen erhalten sollen. Mit dem Gesetz wird eine Richtlinie (2007/2/EG) des Europäischen Parlaments umgesetzt, mit der eine europaweite Geodateninfrastruktur (INSPIRE-Richtlinie) geschaffen werden soll. Um die Geodaten zwischen den einzelnen Nutzern anwendbar und austauschbar zu machen, definiert die INSPIRE-Richtlinie konkrete Instrumente. Dabei sollen unter anderem anhand von Geodatendiensten räumliche Daten im Internet gesucht und dargestellt werden können. Die Daten können unter www.geoportal.bund.de heruntergeladen werden.