Die Bundesregierung ist besorgt über die steigende Zahl von Hinrichtungen, insbesondere von Minderjährigen, in Ländern wie Iran, Saudi-Arabien, Jemen und Pakistan. Vor allem in Saudi-Arabien hätte die Zahl der Hinrichtungen im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht, berichtete der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), am 3. Dezember im Menschenrechtsausschuss. 2007 seien mindestens 158 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet worden. 2006 seien es noch 45 gewesen. Die Urteile würden häufig trotz Zweifeln an der Schuldfähigkeit oder sogar gegen Minderjährige verhängt und öffentlich vollstreckt. Unter den zu Tode Verurteilten gebe es zudem einen hohen Anteil von Ausländern, sagte Nooke. Sie seien bislang jedoch nicht hingerichtet worden.
Die Menschenrechtslage im Iran, berichtete Nooke weiter, habe sich in den vergangenen Monaten ebenfalls weiter zugespitzt. Nach China gebe es hier weltweit die höchste Zahl an Hinrichtungen. Mindestens 255 Menschen seien im Jahr 2008 bereits hingerichtet worden, so Nooke. Darunter wären auch sieben Jugendliche gewesen, die zur Tatzeit minderjährig waren. Massenhinrichtungen seien keine Seltenheit. Der Iran, so Nooke, verletze mit diesen Hinrichtungen die von ihm unterzeichneten Verpflichtungen aus Artikel 37 der Kinderrechtskonvention und Artikel 6 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Seit 2004, fügte er hinzu, lehne der Iran zudem die Fortsetzung des Menschenrechtsdialogs mit der EU ab. Die Bundesregierung dränge seither vergeblich auf eine Wiederaufnahme.
Auch Jemen habe den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, berichtete Nooke, und sich damit verpflichtet, die Todesstrafe nicht gegen Täter zu verhängen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Dennoch würden immer wieder Minderjährige zum Tode verurteilt und auch hingerichtet.
In Pakistan seien 2007 mindestens 134 Menschen hingerichtet worden, 2006 seien es noch 59 gewesen, sagte Nooke. Allerdings würden insgesamt weniger Todesurteile ausgesprochen, erklärte er, dafür aber mehr vollstreckt. Als positiv bewertete der Menschenrechtsbeauftragte, dass das im Jahr 2000 gesetzlich festgeschriebene Verbot, Minderjährige hinzurichten, bislang von der pakistanischen Rechtsprechung respektiert worden sei. Allerdings habe die Bundesregierung Informationen, dass in pakistanischen Gefängnissen Todeskandidaten einsitzen, bei denen nicht auszuschließen sei, dass sie minderjährig seien. Nooke betonte, die Bundesregierung verfolge seit langem gemeinsam mit den EU-Partnern eine aktive Politik, die auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ziele. Grundlage hierfür seien die 1998 vom EU-Ministerrat angenommenen "Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe".