Die Bundesregierung muss keine Verbesserungsvorschläge für das EU-Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) machen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9314, 16/11163) ist von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt worden. Die Koalitionsfraktionen stimmten am 4. Dezember im Bundestag gegen den Antrag, weil er den Verzicht auf eine deutsche GVO-Grundlagenforschung fordere. Darauf könne Deutschland als einer der weltweit führenden Wissenschaftsstandorte nicht verzichten. In dem Antrag hieß es, dass die unabhängige Risikoforschung gestärkt werden müsse. Die Forschung dürfe sich nicht "einseitig an den Interessen der Agro-Gentechnik-Industrie" orientieren. Die Linksfraktion hatte für den Antrag gestimmt.
Abgelehnt wurde auch ein zweiter Antrag der Grünenfraktion ( 16/10202, 16/11164), in dem die Regierung aufgefordert wurde, sich auf EU-Ebene für eine Regelung stark zu machen, nach der Regionen und Landkreise über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden dürfen. Die FDP begründete ihr Nein damit, dass gentechnikfreie Regionen nicht hoheitlich beschlossen werden könnten. Ein Verzicht auf GVO-Sorten solle nicht vorgeschrieben werden. Landwirte, die sich gegen Gentechnik entscheiden würden, könnten sich "selbstverständlich zusammenschließen". Die Linken hatten für den Antrag der Grünenfraktion gestimmt, der nach dem Vorbild eines Antrags der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag formuliert worden war.