Das am 4. Dezember vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP und der Linksfraktion beschlossene Familienleistungsgesetz ist bereits einen Tag später vom Bundesrat wieder angehalten worden. Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhardt (CDU) erklärte, mit der Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern sei man "ganz und gar nicht zufrieden".
Die Belastung der Länder sei um 700 Millionen Euro zu hoch. Um das Gesetz, das unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro für das erste und zweite Kind (ab dem dritten Kind um 16 Euro) im Monat vorsieht, pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen, müsse sich der Bund bewegen, forderte Reinhardt.
Unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss warf die Union der SPD vor, eine steuerliche Entlastung von Eltern, die vom Arbeitgeber Leistungen für Kinderbetreuung erhalten, zu blockieren. Damit habe man auch die Begrenzung der Zahlung für Schulbedarf an Kinder aus Sozialhilfefamilien bis zur zehnten Klasse (100 Euro jährlich) nicht aufheben können, argumentierte der CSU-Abgeordnete Alexander Dobrindt. Die SPD hatte der Union wiederum vorgeworfen, die Ausweitung der Schulbedarfs-Leistung zu blockieren.