Die Wohngeldnovelle wird um drei Monate vorgezogen. Dazu verabschiedete der Bundestag am 5. Dezember den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes ( 16/10812) in der vom Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geänderten Fassung ( 16/11229).
Danach sollen einkommensschwächere Haushalte rückwirkend vom 1. Oktober dieses Jahres an von den steigenden Heizkosten entlastet werden. Betroffen sind laut Regierung rund 800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte. Die Heizkostenkomponente soll maßgeblich dazu beitragen, die einkommensschwächeren Haushalte angesichts der stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten.
Ursprünglich war die Einführung der Wohngeldnovelle erst zum 1. Januar 2009 vorgesehen. Jetzt sollen die Verbesserungen für die gesamte Länge der Heizperiode wirksam. Die praktische Umsetzung soll durch eine pauschalierte Einmalzahlung, deren Höhe nach der Zahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt ist, erfolgen.
Danach beträgt die Einmalzahlung bei einer zu berücksichtigende Person im Haushalt 100 Euro, bei zwei Personen 130 Euro, bei drei Personen 155 Euro, bei vier zu berücksichtigenden Personen 180 Euro und bei fünf Personen 205 Euro. Bei jeder weiteren zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied steigt der einmalige Betrag dann um weitere 25 Euro.
Die Gesamtkosten für das Vorziehen der Heizkostenkomponente belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf 120 Millionen Euro, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen.