Elterngeld wird als
Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des vorherigen
Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils bis
max. 1800 Euro pro Monat gezahlt.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen,
Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose oder Studierende soll es
ein Mindestelterngeld von 300 Euro geben, das nicht mit anderen
Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet
wird.
Für Geringverdiener mit Einkommen unterhalb von 1000 Euro
erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatzes
schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro,
die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um
ein Prozent.
Das Elterngeld soll bis zu zwölf Monate ausbezahlt und kann um
zwei so genannte Partnermonate verlängert werden, sofern auch
der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monaten die
so genannte Elternzeit in Anspruch nimmt. Das gilt für
verheiratete Eltern ebenso wie für unverheiratete, die
gemeinsam für ihr Kind sorgen.
Alleinerziehende, die ohne den anderen Elternteil für das Kind
sorgen, erhalten das Elterngeld volle 14 Monate.
Elternpaare, die
ALG-II-Empfänger sind,
erhalten das Elterngeld für die Regeldauer von 12
Monaten.
In Mehrkinderfamilien, bei denen Geburten in enger Folge liegen
(Abstand von maximal zwei Jahren) wird das Elterngeld gesondert
berechnet, wenn die unterbrochene Erwerbstätigkeit vor einer
weiteren Geburt noch nicht wieder aufgenommen worden war. In diesen
Fällen wird zusätzlich zum Sockelbetrag von 300 Euro die
Hälfte der Differenz zum vorhergehenden Elterngeld
gezahlt.
Das Elterngeld soll für Familien gelten, deren Kind ab dem 1.
Januar 2007 geboren wird.