Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, dem 22. Juni 2006, mit dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zum Elterngeld. Die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE. haben zur ersten Lesung jeweils einen Antrag eingebracht, die ebenfalls im Plenum diskutiert werden.
In der parlamentarischen Diskussion ist das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU- und SPD-Fraktion bereits seit einigen Monaten. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte die Bundesfamilienministerin am 25. Januar 2006 Schwerpunkte und Ziele vorgestellt, darunter auch das geplante Elterngeld. In drei Kleinen Anfragen ließen sich außerdem Fraktionen der Opposition von der Bundesregierung Details erläutern.
Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung für die Zeit nach der Geburt eines Kindes, die finanziell oft kritisch und beruflich riskant ist. Es soll junge Mütter und Väter absichern.
Kern des Elterngelds ist die Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des Erwerbseinkommens des Betreuenden, mindestens jedoch 300 Euro, unabhängig davon, ob Eltern vorher erwerbstätig waren.
Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ersetzen und die Nachteile des Einkommensverlustes gegenüber Kinderlosen ausgleichen.
Das Elterngeld soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.