Opposition hatte Erweiterung beantragt
Der Bundestag hat am Freitag, dem 6. Juli 2007, den Untersuchungsauftrag des 1. Untersuchungsausschusses erweitert. Das Parlament entsprach damit in der Ausschussfassung einem Gruppenantrag der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Laut Gruppenantrag ( 16/5751) soll der Ausschuss klären, ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über das Schicksal von in Deutschland lebenden Personen hatte, die nach dem 11. September 2001 in Bosnien-Herzegowina in auch von US-amerikanischen Stellen genutzten Gefängnissen unter Terrorverdacht festgehalten wurden. Geklärt werden soll, wie die Gefangenen behandelt wurden und ob eventuell Mitarbeiter von Bundesbehörden an deren Inhaftierung und Vernehmung beteiligt waren. Weiterhin solle der Ausschuss untersuchen, ob die Rechtsbeistände der Inhaftierten von deutscher Seite informiert wurden und ob Hilfe geleistet wurde.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am Donnerstagabend, dem 5. Juli 2007, einen Bericht und eine Beschlussempfehlung (16/6007) zum Antrag abgegeben. Der Bundestag entscheidet am Freitag ohne Debatte über die Beschlussempfehlung.
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.