Für die Autoindustrie gelten nicht die normalen Regeln des Wettbewerbs, sondern eine "Gruppenfreistellungsverordnung" (GVO). In der Vergangenheit durften die Automobilkonzerne ihren Händlern genaue Vorschriften machen und den Wettbewerb innerhalb ihrer Vertriebsnetze praktisch verhindern. Die Konzerne nutzten diese Abhängigkeit, um höhere Preise durchzusetzen. Immer wieder schüchterten sie ihre Händler ein, um sie beispielsweise davon abzuhalten, an Kunden aus anderen EU-Ländern zu verkaufen. Gegen VW, Opel oder Peugeot wurden deswegen Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.
Die Kommission hat die GVO deswegen 2004 reformiert. Seitdem haben die Autohändler mehr Möglichkeiten, sich von den Konzernen zu emanzipieren, zum Beispiel indem sie mehrere Marken führen. Die Konzerne können ihnen auch keine festen Vertriebsgebiete mehr zuteilen und ihre Belieferung entsprechend beschränken. Die Konzerne dürfen zwar Qualitätsstandards für ihre Vertragswerkstätten vorgeben, aber sie müssen jede Werkstatt akzeptieren, die diese Ansprüche erfüllt