Der Bundestag hat am 22. März eine Reform der Führungsaufsicht ( 16/4740 , 16/1993 ) mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Linkspartei und Grüne votierten dagegen; die Liberalen enthielten sich.
Diese Aufsicht - die im Wesentlichen der Bewährungshelfer wahrnimmt - gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychi-atrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit.
Die Führungsaufsicht erhält unter anderem die Möglichkeit, dem ehemaligen Täter zu verbieten, sich an bestimmten Orten (etwa Schulen oder Kindergärten) aufzuhalten. Auch ein Verbot, alkoholische Getränke zu sich nehmen, sei unter bestimmten Umständen möglich. Außerdem müsse die Aufsicht führende Person den ehemaligen Straftäter anweisen dürfen, sich in bestimmten Abständen bei einem Arzt oder Psychotherapeuten vorzustellen.
Die FDP wies angesichts der vorgesehenen Pflicht der Therapeuten, mit den Behörden zusammen zu arbeiten, darauf hin, es müsse auch weiterhin Raum bleiben für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. Die Grünen hatten zuvor die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung heftig kritisiert. Sie wiesen darauf hin, dass diese "in einem unglaublichen Ausmaß" erweitert würden.
Die Koalition machte deutlich, dass Eile geboten sei. Entlassungen stünden demnächst wieder an. In dem Gesetz ist eine Regelung enthalten, die es ermöglicht, in den neuen Ländern gefährliche Straftäter in Sicherungsverwahrung zu nehmen, die vor August 1995 straffällig geworden sind. Der Einigungsvertrag hatte dies ausgeschlossen. Eine Mehrheit der Experten hatte am 19. März bei einer Anhörung zu diesem Thema ebenfalls erklärt, sie begrüße es, dass diese Gesetzeslücke nun geschlossen werde. Dies sei dringend notwendig.