Abgelehnt hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 25. April zwei Anträge der FDP und der Linksfraktion zum Verbraucherinformationsgesetz. Dabei fordert die FDP ( 16/4447 ), die Bundesregierung solle "zügig" ein neues Verbraucherinformationsgesetz vorlegen. Zuvor soll eine zuverlässige verfassungsrechtliche Prüfung der Gesetzgebungskompetenzen durchgeführt werden. Dabei soll die Regierung vor allem berücksichtigen, dass das Gesetz auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet wird und dass die Ausnahmen von der Informationszugangsfreiheit auf das zum Schutz öffentlicher Belange und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erforderliche Maß gesenkt wird. Zudem soll sie alle Verbraucherinformationsrechte in einem Gesetz zusammenführen und für eine bundesweit einheitliche Gebührenordnung mit möglichst niedrigen Gebühren sorgen. Die Behörden sollen verpflichtet werden, die Richtigkeit von Informationen zu prüfen.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag ( 16/4544 ), dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Recht der Verbraucherinformation neu regeln soll. Dabei soll das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz gewährleistet werden. Weiter sollen die Bundesbehörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit und zur Hilfe bei der Informationsbeschaffung verpflichtet werden und für die Richtigkeit haften. Schließlich soll der Zugang zu Verbraucherinformationen einfach und kostenlos sein, und die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass auch Menschen in bevölkerungsarmen Flächenländern wohnortnah Verbraucherinformationen erhalten können.