BANKENSICHERUNG
Europaparlament will Risiko bei Weitergabe von Krediten verringern
Erstmals hat das Europäische Parlament gesetzgeberische Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen: Die Banken in Europa werden nach einer Entscheidung des Parlaments vom 6. Mai künftig zu mehr Vorsicht im Umgang mit den Risiken des Kapitalmarktes verpflichtet. Danach müssen Kreditinstitute in Zukunft ihre Geschäfte mit mehr Eigenkapital unterlegen. Allerdings würden damit nicht alle Fragen beantwortet, die die Krise aufwerfe, sagte der Berichterstatter des Parlamentes, der Österreicher Othmar Karas (EVP), in der Debatte. "Wir schaffen damit aber mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit und Stabilität und damit mehr Vertrauen", argumentierte Karas in Straßburg.
Die Abgeordneten machten deutlich, dass die neue Bankenrichtlinie erst der Anfang einer umfassenden Überprüfung der Regeln ist, die auf den Finanzmärkten gelten. Die EU-Kommission wurde beauftragt, weitergehende Vorschläge für eine europäische Bankenaufsicht sowie für den Umgang mit Großkrediten und einzelnen Finanzprodukten vorzulegen.
Bis zuletzt umstritten war die Frage, welchen Anteil einer Forderung die Banken in ihren Büchern behalten müssen, wenn sie Kredite in verbriefter Form weiterverkaufen. Parlament und Ministerrat hatten sich im Vorfeld der Abstimmung in Straßburg auf einen Selbstbehalt von fünf Prozent verständigt. Ein Antrag deutscher Abgeordneter, den Selbstbehalt auf zehn Prozent anzuheben, wurde abgelehnt. Damit habe das Parlament die Chance für eine "glaubwürdigere Risikoabsicherung" vertan, sagte in der Debatte der Sprecher der deutschen EVP-Abgeordneten, Werner Langen.
Binnenmarktkommissar Charles McCreevy zeigte sich erfreut. Er gratulierte den Abgeordneten, dass sie dem Druck der Bankenlobby widerstanden und am Selbstbehalt festgehalten hätten. Der Selbstbehalt sei ein Gebot des gesunden Menschenverstandes. "Die G-20 betrachten den Selbstbehalt als wichtige Maßnahme zur Stabilisierung des Finanzsystems", sagte McCreevy. Insbesondere britische Abgeordnete hatten sich im Vorfeld dafür stark gemacht, den Selbstbehalt ganz zu streichen. Sie befürchten Nachteile der europäischen Banken im Wettbewerb mit den USA.
Deutsche Abgeordnete kritisierten dagegen, dass sogenannte stille Einlagen nicht mehr als Kernkapital betrachtet werden. "Das ist ein Angriff auf das Geschäftsmodell der öffentlichen Banken in Deutschland", meinte der SPD-Abgeordnete Udo Bullmann. Damit würden jenen Banken "Knüppel zwischen die Beine geworfen", die überhaupt noch Kredite vergeben.
Nach der neuen Bankenrichtlinie wird die europäische Aufsicht über Kreditinstitute, die grenzüberschreitend operieren, gestärkt. Die Aufsichtsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten sollen Aufsichtskollegien bilden, in denen sie enger als bisher zusammenarbeiten. Um eine effektive Aufsicht zu gewährleisten, sagte der konservative Abgeordnete Karsten Friedrich Hoppenstedt (EVP), müssten die notwendigen Informationen zusammengeführt werden. Damit die Aufsichtskollegien richtig funktionieren, sollen internationale Standards entwickelt und mehr qualifiziertes Personal eingestellt werden. Das Parlament hat dafür zusätzlich 40 Millionen Euro bereitgestellt.
Die EU-Bankenrichtlinie regelt die Finanzmarktaufsicht, vor allen über Kreditinstituten, die grenzüberschreitend tätig sind. Auch die Vergabe von Großkrediten und die Weitergabe von Krediten, die sogenannten Verbriefungen sind Inhalt der neuen EU-Richtlinie.