Ob und wann es eine Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen in Deutschland geben wird, ist nach Aussagen der Bundesregierung am 6. Mai im Menschenrechtsausschuss weiterhin unklar. Zwar habe der Sonderbeauftragte des US-Außenministeriums für Guantánamo dem Bundeskanzleramt am 29. April eine Liste mit Namen übergeben, erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI). Eine offizielle Anfrage seitens der USA liege somit faktisch vor und die Bundesregierung werde eine Aufnahme von Gefangenen nun sorgfältig prüfen. Einen Zeithorizont für diese Prüfung könne man jedoch nicht nennen, sagte er. Allerdings werde man diesen auch nicht auf die lange Bank schieben, fügte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hinzu. Grundsätzlich kämen nach Angaben des BMI für eine Aufnahme nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes nur Häftlinge in Frage, die den Status "Cleared for release" inne hätten, also als unschuldig eingestuft würden. Dennoch müssten Sicherheitsaspekte nochmals in die Prüfung miteinbezogen werden. Auch außenpolitische Erwägungen spielten eine Rolle. Für diese Prüfung sei das Auswärtige Amt zuständig. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes wollte im Ausschuss, auch auf mehrfache Nachfrage der Abgeordneten, weder konkrete Namen noch die Staatsangehörigkeit der auf der Liste genannten Personen nennen und entsprechende, bereits sehr konkrete Presseberichte ebenfalls nicht bestätigen. Er begründete dies gegenüber den Parlamentariern auch mit der Zusage an die USA, Details bis auf weiteres vertraulich zu behandeln. Diese Zurückhaltung stieß bei allen Fraktionen auf Kritik. So forderten Linksfraktion und FDP die Bundesregierung auf, offen mit ihren Informationen umzugehen und die Namen der Gefangenen auf der Liste sowie ihre Herkunft anzugeben. Auch die Grünen verlangten "klare Auskünfte" und betonten, eine Geheimhaltung sei nicht nötig.
Die Unionsfraktion fragte außerdem, ob Meldungen zutreffend seien, nach denen sich die US-Bundesstaaten geweigert hätten, Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes erklärte daraufhin, Aussagen des amerikanischen Außenministeriums zufolge habe die US-Regierung keine Möglichkeit, eine Aufnahme durch die Bundesstaaten zu erzwingen. Offenbar gebe es dort tatsächlich Widerstände. Ferner wies die Union darauf hin, dass bei einer Aufnahme von Gefangenen in Deutschland erhebliche Mittel zur Integration notwendig seien. Die SPD wollte zudem wissen, ob die USA Wiedergutmachungszahlungen für die zu Unrecht inhaftierten Häftlinge vorsehe. Die Regierungsvertreter erklärten, dass es hierfür bislang keine Anhaltspunkte gebe.