Die von den Oppositionsfraktionen geforderte verbesserte Altersversorgung für bestimmte, durch das Rentenüberleitungsgesetz benachteiligte ehemalige DDR-Bürger ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Mai deutlich. Die Linksfraktion hat dazu 17 Anträge vorgelegt, um unter anderen für ehemalige Angehörige der Deutschen Reichsbahn sowie der "technischen Intelligenz", Bergleute, Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens und Ballettmitglieder der DDR eine "angemessene Altersversorgung" zu gewährleisten. Jeweils einen Antrag haben FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt.
Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist keine "grundgesetzliche Benachteiligung" der Ost-Rentner zu erkennen. Hingegen würde die Umsetzung der vorgeschlagenen Rechtsänderungen zu einer "verfassungsrechtlich problematischen Ungleichbehandlung" von Ost- und West-Rentnern führen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sah demgegenüber durchaus "Überführungslücken". Diese seien entstanden, da das DDR-Rentenrecht zahlreiche Sonderregelungen für bestimmte Personen- und Berufsgruppen vorsah, die mit dem bundesdeutschen Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rente nicht vereinbar gewesen seien. Der Unmut der Betroffenen ist aus Sicht der SoVD "im Grundsatz gut nachvollziehbar". Allerdings sei keiner der vorliegenden Vorschläge geeignet, die bestehenden Lücken zu schließen, ohne zugleich neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Hans-Peter Klotzsche vom Seniorenverband BRH erkannte in den Oppositionsanträgen hingegen durchaus Lösungsansätze, um die Überführungslücken zu schließen und die "Wertneutralität des Rentenrechts" wiederherzustellen. Klotzsche mahnte insbesondere bei den Krankenschwestern Korrekturen an, da diese Gruppe am stärksten benachteiligt werde.