Ein Gesetzesvorstoß der FDP, die Erbschaftsteuergesetzgebung in die Verantwortung der Bundesländer überzuleiten (16/10309/, 16/12072), ist von allen anderen Fraktionen des Bundestages abgelehnt worden. Nach dem Entwurf sollte es den Ländern überlassen bleiben, Erbschaftsteuer zu erheben oder auch nicht. Der SPD-Abgeordnete Lothar Binding warf der FDP in der Debatte am 6. Mai vor, mit dem Vorstoß Staat und Gesellschaft schwächen zu wollen. Christian Freiherr von Stetten (CDU) lehnte den Gesetzentwurf ebenfalls ab, räumte aber Änderungsbedarf etwa bei der Lohnsummenklausel in der von der Regierungskoalition beschlossenen Erbschaftsteuerreform ein.
Diese Klausel habe in der Krise ihre Tücken, so Freiherr von Stetten. Barbara Höll (Linksfraktion) forderte einen Ausbau der Erbschaftsteuer, um reale Vermögensunterschiede auszugleichen und gleichzeitig Geld für die öffentliche Hand zur Verfügung zu haben, damit zum Beispiel Bibliotheken und Kindertagesstätten gebaut werden könnten. Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) warf der FDP vor, die Erbschaftsteuer in Wirklichkeit ganz abschaffen zu wollen. Dies sei angesichts prognostizierter Steuerausfälle von 300 Milliarden Euro bis 2013 "unverantwortlich".
Der FDP-Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele hielt es für "dringend angezeigt, eine Reform der Reform zu beschließen". Die Bürger müssten die Gelegenheit haben, Vermögen und Eigentum zu bilden. Da das Aufkommen der Erbschaftsteuer an die Länder gehe, sei es nur sinnvoll, auch die Zuständigkeit für das Erbschaftsteuerrecht den Ländern zu übergeben. Anträge zur Erbschaftsteuer von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8185) und der Linksfraktion ( 16/3348) fanden keine Unterstützung bei den anderen Fraktionen.