Sie wird viel beschworen, ist aber ein unklar definierter Begriff: die Nachhaltigkeit. Zur Förderung der Nachhaltigkeit hat der Bundestag im Jahr 2006 einen Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung eingesetzt. Er kann sich an der Beratung von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen beteiligen. Gleichzeitig begleitet er auch die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Alle zwei Jahre legt der parlamentarische Beirat einen Bericht vor. Der zweite Bericht dieser Legislaturperiode ( 16/12560), der den Zeitraum von April 2006 bis März 2009 umfasst, wurde am 7. Mai im Plenum beraten. "Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Aufgabe der Exekutive, sondern auch der Legislative" betonte der Vorsitzende des Beirates Günter Krings (CDU). In dem Bericht wird sowohl über die Arbeit mit anderen Parlamenten und Gremien als auch über die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung sowie über das Generationengerechtigkeitsgesetz informiert. Daneben enthält er Angaben über den 2007 veröffentlichten Bericht des Gremiums über den Demographischen Wandel und eine nachhaltige Infrastrukturplanung. In der Debatte erklärten die Abgeordneten, dass die Arbeit des Gremiums auch in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden solle.