Die Kranken- und Altenpflegeausbildung soll für alle Bewerber mit abgeschlossener zehnjähriger Schulausbildung geöffnet werden, um einem möglichen Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken. Das sieht der am 18. Juni vom Bundestag in modifizierter Form verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" ( 16/12256, 16/13428) vor, mit dem zugleich das Arzneimittelgesetz an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien angepasst werden soll.
Das mit den Stimmen der Koalition beschlossene Gesetz enthält daneben eine Vielzahl weiterer Neuregelungen. So sollen durch die Einführung eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken soll erleichtert werden. Zudem sollen unter anderem Regelungen zur Sozialpsychiatrievereinbarung und zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden.