Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrer Forderung nach einem neuen Bildungssparkonzept gescheitert. Der Bundestag lehnte am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen bis auf die Grünen den Antrag ( 16/9349) ab. Darin hatte sich die Fraktion für staatliche Förderung von Privatkonten ausgesprochen, die Bürger anlegen, um sich Weiterbildungen zu finanzieren. Der Zuschuss sollte mindestens so hoch wie die Bausparförderung sein. Jeder Bürger ab dem Alter von 16 Jahren wäre nach den Vorstellungen der Grünen berechtigt gewesen, ein Bildungssparkonto zu eröffnen.
Aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion hieß es laut Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ( 16/13359), sie unterstütze die Idee der Grünen, schon zur Geburt einem Kind ein Bildungssparbuch auszuhändigen. Wichtiger sei es jedoch, die von der Regierung initiierte Prämie für Weiterbildungen auf den Weg zu bringen.
Die SPD-Fraktion kritisierte, der Antrag lasse nicht erkennen, welche Prioritäten bei der Verstärkung der Weiterbildungsbereitschaft gesetzt werden sollten.
Die FDP kritisierte die Bildungsprämie der Bundesregierung als nicht zielführend. Sie sprach sich für Bildungschecks aus, wie sie in Nordrhein-Westfalen ausgegeben würden.
Die Linke sagte, die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland liege unter dem internationalen Durchschnitt. Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderungen bezweifelte sie aber.
Die Grünen verteidigten ihren Antrag mit der Begründung, dass das private Sparen lediglich ein Teil des Konzeptes sei. Wichtiger sei die Ausgestaltung des Meister-BAföG zu einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.