Kultur wird nicht als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz aufgenommen. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion ( 16/387) lehnte der Bundestag am 19. Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von FDP und Die Linke ab. Die Grünen hatten sich enthalten. Die Kulturpolitikerinnen Monika Grütters (CDU/CSU), Gitta Connemann (CDU/CSU) und Undine Kurth (Grüne) hatten erklärt, nach Paragraf 31 der Geschäftsordnung des Bundestages nicht an der Abstimmung teilzunehmen. In der Debatte erklärte der SPD-Abgeordnete Siegmund Ehrmann, mit dem Ergebnis "nicht zufrieden" zu sein. Die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz hätte deutlich gemacht, dass diese "ein wichtiger Impuls und nicht nur Beiwerk" und damit eine Pflichtaufgabe des Staates sei. Leider hätte man sich in der Koalition nicht auf eine Zustimmung einigen können. Hans-Joachim Otto (FDP) rief in Erinnerung, dass sich die Mitglieder der Enquete-kommission "Kultur in Deutschland" in ihrem Schlussbericht vom Dezember 2007 einstimmig für die Aufnahme der Kultur als Staatsziel ausgesprochen hätten. Die Kulturförderung sei auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen von 8,5 auf etwa 8 Milliarden Euro zurückgegangen. Unter Einbeziehung der Inflation entspreche das einem Verlust von 20 Prozent. Jürgen Gehb (CDU/CSU) warnte davor, den Menschen zu vermitteln, dass "das, was nicht im Grundgesetz steht, nichts wert ist". Im Bundeshaushalt sei der Kulturetat in den letzten Jahren auch ohne grundgesetzliche Verankerung angestiegen, auf Länderebene gingen die Ausgaben trotz mehrfacher Erwähnung in den Landeshaushalten zurück. Lukrezia Jochimsen (Die Linke) führte an, dass Länder wie Spanien, Polen und die Schweiz das Ziel der kulturellen Teilhabe in ihren Verfassungen verankert hätten. Undine Kurth (Grüne) betonte, dass Kulturpolitik nicht als Bittsteller auftreten dürfe, dessen Wünsche zuletzt erfüllt werden.