Die Fähigkeit des Menschen, das eigene Empfinden für die Zukunft vorherzusagen, ist begrenzt. Der in der Regel zwar alte, aber autonom handlungsfähige und geistig klare Mensch, der eine Patientenverfügung verfasst, vermag sich oft nicht vorzustellen, dass das Leben auch dann noch als wertvoll empfunden werden kann, wenn man den gewohnten Zustand verlassen hat.
Diese Erkenntnis hat sich nicht durchgesetzt, als der Bundestag am 18. Juni ein Gesetz zu den Patientenverfügungen beschlossen hat.
Mit solchen Verfügungen versuchen Millionen von Menschen zu regeln, wie sie medizinisch behandelt werden wollen, falls sie sich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls eines Tages nicht mehr artikulieren können. Schon bisher wird der in solchen Erklärungen verfügte Wille in der Regel Wirklichkeit. Mit der Durchsetzung des Entwurfs von Joachim Stünker (SPD) haben die Patientenverfü- gungen nun eine gesetzliche Basis bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht des Individuums hat sich als oberstes Prinzip durchgesetzt.
Doch letztlich ist die Patientenverfügung weniger bedeutend für die letzten Monate, Wochen oder Tage eines Lebens. In einer modernen, aufgeklärten und humanen Gesellschaft wie der unseren darf trotz aller erschreckenden Gegenbeispiele unterstellt werden, dass Ärzte und Angehörige in der Regel die richtige Entscheidung über den Umgang mit einem Menschen treffen, der dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wichtig ist die Patientenverfügung vor allem für die Jahre davor, in denen sie die Angst nehmen kann vor einem quälenden, nicht enden wollenden Siechtum inmitten von medizinischer Hochleistungstechnologie. Wenn das jetzt beschlossene Gesetz dazu dient, diese Angst noch weiter zu verringern, erfüllt es seinen Zweck.