Die Planungen für eine Feste Fehmarnbeltquerung können fortgesetzt werden. Der Bundestag stimmte am 18. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12069) zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung zu. Das Plenum folgt dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 16/13261).
Kernstück des Vertrages vom 3. September 2008 ist der Bau einer festen Querung (Brücke oder Tunnel) für den Schienen- und Straßenverkehr über den 19 Kilometer breiten Fehmarnbelt zwischen Deutschland und Dänemark. Die Verbindung soll aus einer vierspurigen Straße und einer zweigleisigen Schienenstrecke bestehen. Laut Vertrag wird Dänemark die Feste Fehmarnbeltquerung errichten, betreiben und die Kosten tragen. Deutschland ist für den Bau und die Finanzierung der eigenen Straßen- und Schienenanbindung zuständig.
Der Bundestag lehnte dabei zwei Entschließungsanträge ab: Darin forderten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13422) und die Linksfraktion ( 16/13409) die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und auf die kommende Legislaturperiode zu verschieben.
Die Fraktionen begründeten dies vor allem mit einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Dieser kritisiert besonders, dass es keine aktuellen Prognosen für die Kosten der deutsche Hinterlandanbindung gibt Bisher werde von 840 Millionen Euro ausgegangen. Nach der Schätzung des BRH könnten diese aber bis zu 1,7 Milliarden Euro betragen.